FvLW geht nach Karlsruhe

FvLW e.V. unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das neue Waffengesetz.

"Am 22.07.2010 haben sieben Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die mit der Neufassung des § 36 Abs. 3 WaffG in Kraft getretene Verschärfung des deutschen Waffenrechts erhoben.
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist eine Regelung, die es den zuständigen Behörden ermöglicht, ohne jeden Gefahrenverdacht in den Wohnräumen von Waffenbesitzern die Einhaltung der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften zu überprüfen.
Dieser gravierende Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung betrifft mehr als zwei Millionen unbescholtene Jäger, Sportschützen und Waffensammler.
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Presseerklärung
FvLW e.V.