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Verein

Beiträge & Gebühren

Übersicht zur Beitrags- und Gebührenordnung (Stand: 01.02.2012, aus der Satzung bestätigt).

Jahresbeitrag

55,00 €

Gilt pro Mitglied und Kalenderjahr. Bei BDS-Mitgliedschaft ist der BDS-Beitrag bereits enthalten.

Aufnahmegebühr

250,00 €

Ermäßigt 100,00 € bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Entfällt bei Beitritt bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

Beitragsordnung

Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Der Grundbeitrag wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Vorstand kann eine Änderung vorschlagen, wenn dies die Kostensituation erfordert.

Umlagen

Wenn im Laufe des Geschäftsjahres erkennbar wird, dass trotz sparsamster Haushaltsführung die Ausgaben die Einnahmen um mehr als 10 % übersteigen werden, kann einmalig pro Geschäftsjahr eine Umlage festgesetzt werden. Die Delegiertenversammlung muss diesem Vorschlag zustimmen.

Ermäßigungen und Beitragsbefreiungen

Mitglieder, deren BDS-Beitrag bereits über einen anderen Verein gezahlt wird, erhalten eine entsprechende Ermäßigung auf den Grundbeitrag. Ermäßigungen des Dachverbands werden unmittelbar weitergegeben. Wer dem Verein ab Oktober beitritt, erhält für das laufende Kalenderjahr Beitragsbefreiung; ab Januar wird der reguläre Beitrag fällig.

Über Erlass, Teilerlass oder Ermäßigung entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen. Weitere Ermäßigungen werden grundsätzlich nicht gewährt; über besondere Härtefälle entscheidet der Vorstand.

Gebührenordnung

Aufnahmegebühr & Ausweis

Neue Mitglieder erhalten bei Bedarf ein personalisiertes Poloshirt und ein Schießbuch. Für die Ausstellung eines Mitgliedsausweises wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben — auch bei Neuausstellung nach Verlust.

Zahlungserinnerungen

  • Erste Zahlungserinnerung: 3,00 €
  • Jede weitere Zahlungserinnerung: 5,00 €

Fälligkeit

Beiträge sind mit Erhalt der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung sofort fällig. Die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen kann bei Zahlungsrückstand von mehr als 3 Monaten verwehrt werden. Gebühren können nicht gegen Forderungen aufgerechnet werden; ein Zurückbehaltungsrecht ist unzulässig.

Inkrafttreten

Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 19. September 2009 erlassen und trat am 01. Oktober 2009 in Kraft. Der aktuelle Stand wurde am 01.02.2012 bestätigt.